Meldepflichtige Krankheiten

Um eine Ausbreitung von Krankheiten oder die Gefährdung anderer Kinder, Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiter/innen zu verhindern ist es zwingend notwendig, dass Sie ihrer elterlichen Meldepflicht nachkommen. Bitte geben sie zeitnah über  die Erkrankung Ihres Kindes Bescheid, damit evtl. Schutzmaßnahmen, wenn nötig, vorgenommen werden können und andere Menschen nicht in Gefahr gebracht werden.

 

Meldepflichtige Krankheiten sind:

  • Kopflausbefall
  • Scharlach
  • Krätze
  • Windpocken
  • Masern
  • Magen-Darm-Infektion
  • Röteln
  • Menningokokken-Infektion
  • Masern