Fehlen des Kindes in der Schule

Die Eltern:

Erziehungsberechtigte haben die Verpflichtung, die Schule unverzüglich über das Fehlen ihres Kindes zu informieren (VGSO § 2 vom 19.08.2011). Dies kann über einen Anruf oder Vorbeikommen im Sekretariat, das Kontaktformular auf der Homepage, sowie durch die schriftliche oder mündliche Mitteilung durch einen Mitschüler geschehen.

 

Die Lehrkraft:

Die Lehrkraft stellt zu Beginn der 1. Stunde die fehlenden Kinder fest. Nach ca. 10 Minuten (Zuspätkommer werden abgewartet), wird ein Kind beauftragt, die Namen der fehlenden Kinder schriftlich im Sekretariat zu melden. Zuspätkommer werden dem Sekretariat unverzüglich gemeldet, damit Frau Piarulli dort nicht mehr anruft.

 

Das Sekretariat: 

 

Frau Piarulli (Schulverwaltungskraft) versucht, die Eltern telefonisch zu erreichen.

 

Das Sekretariat…

 

  1. …erreicht die Eltern: Der Grund für das Fehlen wird auf einer Liste festgehalten und die Eltern werden nochmals an ihre Verpflichtung gegenüber der Schule erinnert. WICHTIG: Bei weiterem Fehlen am nächsten Tag wird nicht nochmal angerufen.
  2. … erreicht nur einen Anrufbeantworter: Frau Piarulli spricht auf den Anrufbeantworter und bittet um Rückruf. Der Gesprächszeitpunkt wird notiert.
  3. …erreicht nur ein Handy ohne Anrufbeantworter: Frau Piarulli notiert die Anrufzeit. Die Rufnummer der Beethovenschule ist auf jedem Handy erkennbar, daher kann seitens der Eltern zurückgerufen werden.
  4. …erreicht niemanden (inkl. aller hinterlegten Telefonnummer). Frau Piarulli notiert den Gesprächszeitpunkt und informiert die Schulleitung.

 

Die Schulleitung…

 

…wägt bei fehlenden Kindern und Nichterreichen der Sorgeberechtigten ab, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die Polizei zu informieren.

 

Krankmeldung des Kindes während der Schulzeit: 

 

Sollte ein Kind wegen Krankheit die Schule nicht besuchen können, muss der Klassenlehrkraft eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Bei häufigen Fehlzeiten kann die Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz nach vorheriger Ankündigung verlangen, dass eine Erkrankung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen ist. Die Kosten dafür haben die Eltern zu tragen. In besonders begründeten Einzelfällen kann auch die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden.

 

 

Bitte denken Sie daran: alle Veränderung (Telefonnummern, Kontaktpersonen, Anschrift) muss unverzüglich für die Aktualisierung im Sekretariat UND der Lehrkraft gemeldet werden! Die kann persönlich im Sekretariat erfolgen oder über unser Kontaktformular.