WICHTIG: Wenn Ihr Kind eine Ganztagsklasse oder den Hort der Kita 25 besucht, müssen Sie die Notbetreuung auch bei der Kita 25 anmelden!
Wir weisen nochmals ausdrücklich auf Folgendes hin: Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie Ihr Kind bis spätestens freitags anzumelden, damit wir die kommende Woche planen können!
Anmeldungen, die während einer laufenden Woche eingehen, können in der aktuellen Woche nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldungen werden dann in der nächsten Woche berücksichtigt.
Die Notbetreuung findet, wenn gewünscht, zu den üblichen Betreuungszeiten unserer Schule statt.
- Krankheitssymptome aufweist
- in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
- sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind
Unten finden Sie das neue Formular "Notbetreuung Nachweis systemrelevanter Beruf", dass Ihr Arbeitgeber als Nachweis für die Notbetreuung an der Beethovenschule ausfüllen muss. Erst wenn das ausgefüllte Formular vorliegt, kann Ihr Kind teilnehmen.
Bitte füllen Sie unbedingt auch das Formular "Anmeldung für die Notbetreuung" aus.
Alleinerziehende füllen bitte zusätzlich das Dokument "Versicherung Infektionsschutzkriterien Alleinerziehende" aus. Wenn uns dieses Dokument nicht vorliegt, kann ihr Kind nicht an der Betreuung teilnehmen!